Löschwesen vor Gründung

Das Feuerlöschwesen vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr

Jahrhunderte lang beinhaltete das Bürgerecht und der Hausbesitz die Pflicht zu Gemeinschaftsaufgaben, z. B. des Löschdienstes. Sämtliche zum Haus gehörende Personen, auch Knechte und Lehrlinge mussten an dieser Aufgabe teilnehmen.

Nach einer Vorschrift des Bürgermeisters und dem Rat der Stadt Lemgo vom 13.01.1744 wurden die Feuerherren, die einen Eid schwören mussten, angewiesen, "die Feuerleitern und Haken, zu überprüfen, Mängel zu melden, Ausbesserungen zu fördern und keine Leitern ohne Wissen des Bürgermeisters auszuleihen.“ Viermal im Jahr mussten sie die Feuereimer, mit denen jedes Haus ausgerüstet sein musste, selbst in die Hand nehmen und kontrollieren. Da die größte Brandgefahr von den Häusern ausging, wurden die Feuerherren angewiesen, "auch diese allerfleissigst und sorgfältig zu kontrollieren, ja, sie sollten nicht an den Häusern vorbeigehen, sondern auch innerhalb der Häuser kontrollieren." Dabei sollte nicht nach der Reihe, sondern stichprobenweise vorgegangen werden.

Am 02.12.1796 erlassen Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo neue Vorschriften, die bei "entstehender Feuerbrunst in der Stadt Lemgo zu beachten sind: Jeder, der ein Feuer entdeckt, hat dies öffentlich bekannt zu machen, jedermann zur Hilfe zu ermuntern und einen der regierenden Bürgermeister oder bei deren Abwesenheit einen der ersten Ratsglieder zu unterrichten". Der Bürgermeister veranlasste dann sofort, dass die Küster der Kirchen die Feuerglocken zur Alarmierung läuteten. Ohne diesen Befehl durften die Feuerglocken nur geläutet werden, wenn die Feuersbrunst schon offenbar war.

Die sechs Feuerherren mussten sich dann zum Spritzenhaus begeben und die Spritze mit den dazugehörenden Geräten einschließlich Feuerleitern und Feuerhaken herausholen und auf die Straße schaffen.

Dann hatten die Feuerherren gemeinsam mit den Baumeistern dafür zu sorgen, dass die Feuergänge (Verbindungsgänge zu Wasserstellen) geöffnet wurden und genügend Wasser zum Löschen in die Stadt kam. Dazu musste am Osterwall ein Schütt geöffnet werden, damit Begawasser in die Stadt fließt. Der Müller der Schlossmühle Brake war vertraglich verpflichtet, immer genügend Begawasser als Löschwasser nach Lemgo zu leiten.

Auf dem Freien Hof musste ein weiteres Schütt im Alten Fluss geöffnet werden, um das Wasser durch Kanäle in Richtung des Feuers zu leiten. Beim Johannistor und beim Heutor mussten die Abflüsse zugedeckt werden, damit das Wasser nicht abfließt.

Auf dem Rathaus waren lederne Feuereimer gelagert und in der alten Neustädter Kirche Feuerleitern. Die Feuerherren mussten dafür sorgen, dass diese Gegenstände zur Brandstelle geschafft wurden.

Den Einwohnern und Bürgern wurden allerhand Pflichten auferlegt:

  • mit ledernen Eimern mussten sie zur Brandstelle eilen oder ihre Leute dorthin schicken
  • gefüllte Wasserkübel auf die Straße setzen
  • freien Zugang zu den Brunnen gewähren
  • bei Feuer in der Nacht Beleuchtung der Straßen
  • Pferdehalter mussten ihre Pferde mit Knecht zum Transport von Wasserkübeln bereitstellen
  • Maurer und Zimmerleute mit ihren Geräten mussten sich zur Verfügung stellen, um Feuerleitern anzustellen und evtl. Dächer und Sparren herunterzureißen.

Das Kommando auf der Brandstelle hatten die regierenden Bürgermeister oder die übrigen Magistratspersonen aus beiden Räten. Andere Personen durften keine Befehle erteilen, "da dadurch nur Verwirrung und Unordnung entstehe."

Vom Ort des Brandes bis zum nächsten Wasser waren zwei Reihen Leute aufzustellen. Eine Reihe hatte die leeren Eimer herunterzureichen. Hier sollten "nach Möglichkeit die schwächsten Personen, also Frauensleute und Kinder aufgestellt werden." In der anderen Reihe mussten die vollen Wassereimer heraufgereicht werden, weshalb dort auch die starken Leute hinzustellen waren.