Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz dient der Vermeidung von Bränden und dem Schutz von Personen und Sachwerten im Brandfall. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) regelt die Aufgaben aller Beteiligten am Brandschutz. In diese nachfolgend aufgezählten Aufgaben ist die Feuerwehr naturgemäß stark eingebunden.

Vorbeugender baulicher Brandschutz

Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes werden brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Dies beginnt bei der Auswahl der Baustoffe, geht über die Planung von Flucht- und Rettungswegen, Rauch- und Feuerschutztüren, bishin zu Anlagen, die einen entstehenden Brand melden, oder auch eine Brandbekämpfung einleiten. Generell dienen diese Maßnahmen dazu, Brände zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten zu ermöglichen.
In Lemgo prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung, ob die Anforderungen des baulichen Brandschutzes durch die Planverfasser oder den beauftragten Sachverständigen für Brandschutz berücksichtigt worden sind und erstellt ggf. zusätzliche Auflagen. Dabei wird sie von der Brandschutzdienststelle des Kreises unterstützt. Für besondere Gebäude und Anlagen werden Feuerwehreinsatzpläne und Objektdaten vorgehalten.
Bisweilen werden solche Vorschriften und Auflagen von Bauherren und Planern lediglich als zusätzliche Kostenbelastung betrachtet, und die Versuchung, sie irgendwie zu umgehen, ist groß. Doch geht es dabei nicht um eine Verteuerung oder Erschwerung eines Bauvorhabens, sondern um den Schutz von Menschenleben und die Erhaltung von Sachwerten.

Brandverhütungsschau

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durchzuführen. Die Abwicklung und Organisation erfolgt in Lemgo durch die Einrichtung Feuerwehr Lemgo. Durchgeführt wird die Brandverhütungsschau von einem Brandschutztechniker der Stadt Lemgo. 
Wohngebäude, besonders in der engen historischen Bebauung der Innenstadt, werden ebenso besucht wie Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe und Versammlungsräume. Zur Zeit sind rund 700 Gebäude in Lemgo gemäß der Satzung der Alten Hansestadt Lemgo zur Durchführung der Brandschau brandverhütungsschaupflichtig. Mängel an den Sicherheitsvorkehrungen werden festgestellt und die Inhaber zur Beseitigung aufgefordert.

Brandsicherheitswachen

Bei Veranstaltungen mit vielen Personen, die im Brandfall gefährdet werden und bei Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr wird von der Feuerwehr eine Brandsicherheitswache gestellt. Solch eine Wache muss vom Veranstalter einer Theateraufführung oder ähnlichem bei der Einrichtung Feuerwehr Lemgo angemeldet werden. Dieses entscheidet zusammen mit der Wehrführung, wie stark eine Brandsicherheitswache sein muss und stellt dann dafür Feuerwehrleute bereit.
Die Kosten hat in der Regel der Veranstalter zu tragen. Rund 60 mal im Jahr wird bei Theaterveranstaltungen, Feuerwerk, Massenveranstaltungen und ähnlichem der Feuerschutz von Lemgoer Feuerwehrleuten sichergestellt.

Brandschutzerziehung und -aufklärung

In allen 4. Klassen an den Lemgoer Grundschulen halten Feuerwehrleute 8-stündige Unterrichtseinheiten über die Brandverhütung ab. Die Lemgoer Feuerwehr hat zusammen mit Dr. Henner Krause, dem ehm. Leiter der Braker Grundschule, ein Unterrichtskonzept entwickelt, das sowohl den feuertechnischen, als auch den pädagogischen Ansprüchen gerecht wird. Mit großem Erfolg haben bisher über 10.000 Kinder an dem Brandschutzuntericht teilgenommen.
Neben den Informationsveranstaltungen wie bei Tagen der offenen Tür der einzelnen Löschgruppen, kann sich jeder Bürger in Fragen des Brandschutzes an seine örtliche Feuerwehr wenden.